Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Linz GmbH
Otto-Schott-Str. 20
D – 72555 Metzingen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Linz GmbH ist ein Fachhändler für Maler- und Stuckateurbedarf für Unternehmen, Handwerksbetriebe, kommunale Einrichtungen und öffentliche Auftraggeber.
Das Unternehmen bietet Verbrauchsmaterial (z.B. Klebebänder, Schleifmittel, Pinsel, Abdeckvlies), Maschinen (z.B. Schleifmaschinen, Bohrmaschinen etc.) und Farbspritzgeräte.
Bereitstellung eines Gesamtkatalogs als PDF-Datei (zum Download auf der Website)
Diese Leistungen richten sich insbesondere an Geschäftskunden, kommunale Auftraggeber sowie industrielle und handwerkliche Betriebe.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die angebotenen Dienstleistungen der Linz GmbH erfolgen sowohl im stationären Ladengeschäft in Metzingen als auch im Rahmen von telefonischer Beratung, E-Mail-Korrespondenz und persönlichen Außendienstbesuchen bei Kundinnen und Kunden.
Interessierte Geschäftskunden, kommunale Einrichtungen oder Betriebe können sich telefonisch, per E-Mail oder vor Ort über das Sortiment informieren. Nach Bedarf erfolgt eine individuelle Beratung zur Auswahl der geeigneten Produkte.
Die Dienstleistung wird vollständig durch eigenes Personal erbracht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
- Podcasts: Einige Podcasts verfügen nicht über Transkiptionen. Wir bemühen uns, in Zukunft zu allen Podcasts Transkriptionen anzubieten.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht überall ausreichend. Wir überprüfen und aktualisieren die Gestaltung aller Inhalte laufend.
- Einige Bereiche werden nicht korrekt durch hierarchische geordnete Überschriften eingeleitet. Wir überprüfen und aktualisieren die Gestaltung aller Inhalte laufend.
Die Dienstleistungen der Linz GmbH sind in Teilen mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vereinbar.
Das Ladengeschäft ist grundsätzlich zugänglich und der persönliche Service kann bei Bedarf individuell auf Menschen mit besonderen Anforderungen angepasst werden. Die Beratung erfolgt auf Wunsch telefonisch, per E-Mail oder vor Ort. Der Katalog steht als PDF-Datei zur Verfügung; derzeit liegt dieser noch nicht in vollständig barrierefreier Fassung vor. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar.
Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Ein systematischer Prüfprozess zur vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen befindet sich im Aufbau. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Angebote auch für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierearm zu gestalten. Allerdings haben wir weniger als 10 Mitarbeiter, weswegen die Anpassungen dauern und auch nicht zwingend vorgeschrieben sind
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 28.07.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.